WLOE in Deutschland

Satzung
des Vereins “Women and Life on Earth e.V.”

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen  “ Women and Life on Earth”, Frauen in internationaler Zusammenarbeit für Frieden, Ökologie und soziale Gerechtigkeit. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und nach dem Eintrag den Zusatz "e.V." führen. Der Sitz des Vereins ist Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins

Der Verein Women and Life on Earth e.V. führt als eingetragener Verein die Arbeit des in Deutschland ansässigen Arbeitskreises  “Women and Life on Earth (2001-2003)” fort und arbeitet  mit "Women and Life on Earth Projekt” (USA) zusammen.
Zweck ist die Förderung des Friedens und der Völkerverständigung unter besonderer Berücksichtigung öko-feministischer Grundsätze. Die Vereinsmitglieder wollen ihre Kenntnisse über Zusammenhänge zwischen ökologischen Problemen, Krieg, Globalisierung, Rassismus sowie ökonomische und Klassenstrukturen vertiefen und deren zivilgesellschaftlichen Lösungsmöglichkeiten erforschen bzw. erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden einer breiten Öffentlichkeit sowohl über informellen Austausch und Veranstaltungen als auch  über ein multilinguales Internetportal präsentiert.  
Der Verein erkennt die Notwendigkeit für die Verwirklichung der Existenzsicherung und Emanzipation von Frauen weltweit an, die die Voraussetzungen für dauerhaften Frieden und Völkerverständigung sind. 
Der Verein sucht die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und Einzelpersonen. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt dem Engagement von Frauen in der Friedensarbeit, der Arbeit an ökologisch nachhaltigen Nahrungsmittel-, Energie- und Wassersystemen sowie der Erarbeitung von Alternativen zur zentralisierten konzerngesteuerten Globalisierung.
Der Verein ist selbstlos und gemeinnützig tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 3
Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können Personen und Vereinigungen werden, die die Vereinsziele bejahen und bereit sind, zu ihrer Erfüllung beizutragen.  Über Aufnahmeanträge, die schriftlich zu stellen sind, entscheidet der Vorstand.  Ein Ausscheiden aus dem Verein ist jederzeit möglich. Es muss schriftlich erklärt werden und wird zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ein Mitglied kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinszwecke durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann beim Vorstand schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

§ 4
Organe

Organe des Vereins sind 
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand.

§ 5
Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einzuberufen. Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich ein. Einladungen per e-mail sind gültig. Der Vorstand erstattet der Jahresmitgliederversammlung einen Bericht über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahr. Der/ die Kassenwart/in  erstellt für das abgeschlossene Geschäftsjahr einen Finanzbericht über Einnahmen und Ausgaben. Diesen legt er/sie bei der Jahresmitgliederversammlung im wesentlichen dar und gibt den Jahresabschluss bekannt. Der Jahresabschluss wird durch zwei Rechnungsprüfer/innen geprüft, die jeweils auf ein Jahr zu wählen sind. Ihre unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Gründungsversammlung wählt den Gründungsvorstand für höchstens ein Jahr. Die folgenden Mitgliederversammlungen wählen den Vorstand auf zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln in seiner Funktion gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern  wird die Mitgliederversammlung zur Nachwahl einberufen. Bei den Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmendelegation ist möglich. Sie muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden der Versammlung und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

§ 6
Der Vorstand

Der Verein wird geleitet und vertreten durch den Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem/ der ersten Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in und zwei BeisitzerInnen. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.  Vorstandssitzungen sind grundsätzlich für Mitglieder offen.

§ 7
Mitgliedsbeiträge

Der Jahresbeitrag wird festgesetzt auf 25 € (12,50 € ermäßigt) für Einzelmitglieder, 100 € für Fördermitglieder und 50 € und mehr für Vereinigungen. Der Vorstand kann auf Antrag weitere Ermäßigungen beschließen.

§ 8
Aufgaben und Arbeitsweisen

Die Aufgaben, die sich aus dem Zweck des Vereins ergeben, werden von möglichst vielen Mitgliedern mitgetragen. Es gibt regelmäßige Arbeitstreffen.

§ 9
Änderungen der Satzung

Satzungsänderungen werden von der ordnungsgemäß geladenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen. Die Änderungsvorschläge werden in der Einladung mitgeteilt. 

§ 10
Auflösung des Vereins

Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von Dreiviertel der Stimmen der anwesenden Mitglieder einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung. Kommt die erforderliche Mehrheit nicht zustande, kann der Verein nach nochmaliger Einberufung der Mitgliederversammlung auch mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den gemeinnützigen Verein - ITPS e.V. - Institut für Theorie und Praxis der Subsistenzwirtschaft e.V., Am Zwinger 16, 33602 Bielefeld, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 23. September 2003 beschlossen, am 6. November 2003 geändert und tritt damit in Kraft.