WLOE
in Deutschland
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Satzung |
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§ 1 Der Verein führt den Namen “ Women and Life on Earth”, Frauen in internationaler Zusammenarbeit für Frieden, Ökologie und soziale Gerechtigkeit. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und nach dem Eintrag den Zusatz "e.V." führen. Der Sitz des Vereins ist Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Der Verein
Women and Life on Earth e.V. führt als eingetragener Verein
die Arbeit des in Deutschland ansässigen Arbeitskreises “Women and Life
on Earth (2001-2003)” fort und arbeitet mit "Women and Life on Earth
Projekt” (USA) zusammen. § 3 Mitglieder
des Vereins können Personen und Vereinigungen werden, die die Vereinsziele
bejahen und bereit sind, zu ihrer Erfüllung beizutragen. Über Aufnahmeanträge,
die schriftlich zu stellen sind, entscheidet der Vorstand. Ein Ausscheiden
aus dem Verein ist jederzeit möglich. Es muss schriftlich erklärt werden
und wird zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig. § 4 Organe
des Vereins sind § 5 Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einzuberufen. Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich ein. Einladungen per e-mail sind gültig. Der Vorstand erstattet der Jahresmitgliederversammlung einen Bericht über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahr. Der/ die Kassenwart/in erstellt für das abgeschlossene Geschäftsjahr einen Finanzbericht über Einnahmen und Ausgaben. Diesen legt er/sie bei der Jahresmitgliederversammlung im wesentlichen dar und gibt den Jahresabschluss bekannt. Der Jahresabschluss wird durch zwei Rechnungsprüfer/innen geprüft, die jeweils auf ein Jahr zu wählen sind. Ihre unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Gründungsversammlung wählt den Gründungsvorstand für höchstens ein Jahr. Die folgenden Mitgliederversammlungen wählen den Vorstand auf zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln in seiner Funktion gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern wird die Mitgliederversammlung zur Nachwahl einberufen. Bei den Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmendelegation ist möglich. Sie muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden der Versammlung und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. § 6 Der Verein wird geleitet und vertreten durch den Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem/ der ersten Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in und zwei BeisitzerInnen. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstandssitzungen sind grundsätzlich für Mitglieder offen. § 7 Der Jahresbeitrag wird festgesetzt auf 25 € (12,50 € ermäßigt) für Einzelmitglieder, 100 € für Fördermitglieder und 50 € und mehr für Vereinigungen. Der Vorstand kann auf Antrag weitere Ermäßigungen beschließen. § 8 Die Aufgaben, die sich aus dem Zweck des Vereins ergeben, werden von möglichst vielen Mitgliedern mitgetragen. Es gibt regelmäßige Arbeitstreffen. § 9 Satzungsänderungen werden von der ordnungsgemäß geladenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen. Die Änderungsvorschläge werden in der Einladung mitgeteilt. § 10 Zur Auflösung
des Vereins bedarf es der Zustimmung von Dreiviertel der Stimmen
der anwesenden Mitglieder einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung.
Kommt die erforderliche Mehrheit nicht zustande, kann der Verein nach
nochmaliger Einberufung der Mitgliederversammlung auch mit einfacher Mehrheit
der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
sein Vermögen an den gemeinnützigen Verein - ITPS e.V. - Institut für
Theorie und Praxis der Subsistenzwirtschaft e.V., Am Zwinger 16, 33602
Bielefeld, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte
Zwecke zu verwenden hat.
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