Friedensaktivistin Elke Koller geht in die nächste Instanz

Nach dem Scheitern der Klage gegen die Lagerung von US-Atomwaffen im NATO-Fliegerhorst Büchel vor dem Kölner Verwaltungsgericht will Elke Koller in Berufung gehen.

Die Friedensaktivistin Elke Koller klagte am 14. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Köln gegen die Bundesregierung und forderte diese auf gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika dahingehend tätig zu werden, die letzten in Büchel stationierten US-Atombomben abzuziehen.

Für sie ist klar, dass die Duldung dieser Atomwaffen durch die deutsche Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstößt. Die Duldung steht laut Internationalem Gerichtshof im Widerspruch zu den „verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und den Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts“. Ein weiterer Aspekt der Anklage betont den mangelnden Schutz des Fliegerhorsts vor terroristischen Anschlägen und verweist auf den Beschluss der Abschaltung der acht ältesten Atomkraftwerke Deutschlands aus diesem Grund.

Das Verwaltungsgericht hat am 20. Juli die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Bundesregierung selbst entscheiden könne, welche Mittel zur Friedenssicherung am besten geeignet seien. Die Strategie der atomaren Abschreckung sei „völkerrechtlich zulässig“. Des Weiteren setze sich die Bundesregierung in vielfältiger Weise für atomare Abrüstung ein.

Gegen das Urteil werden Elke Koller und ihre Anwälte beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung beantragen und weiter gegen die in Büchel gelagerten Atombomben kämpfen.  

Bericht von Isabella Greif für WLOE e.V

Weitere Informationen unter:

Rhein-Zeitung
http://tinyurl.com/3zvosf2 

Frankfurter Neue Presse
zum Artikel

123recht.net
http://tinyurl.com/3zrz8pm

Hintergrund bei WLOE e.V.

Dr. Elke Koller klagte am 14.07. gegen die Bundesregierung zu den US-Atomwaffen in Büchel

Seit Elke Koller Mitte der 1990er Jahre von der Existenz der 20 US-Atomwaffen in ihrer unmittelbaren Nähe erfuhr, engagiert sie sich in der Friedensbewegung. Mit ihrer Klage beschreitet Frau Koller juristisches Neuland in der deutschen Rechtsprechung. Die Verkündung des Urteils wurde vertagt und wird den Beteiligten schriftlich zugestellt, was auf die Komplexität und Brisanz des Falles hinweist.

Die Friedensaktivistin Elke Koller klagte vor dem Verwaltungsgericht in Köln gegen die Bundesregierung und forderte diese auf gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika dahingehend tätig zu werden, dass die letzten in Büchel stationierten US-Atombomben abgezogen werden. Des Weiteren soll die nukleare Teilhabe Deutschlands in den NATO-Stäben aufgegeben werden. Unterstützt wird Frau Koller in ihrer Klage von der internationalen Juristenvereinigung Ialana (International Association of Lawyers against Nuclear Arms).

Fr. Dr. Koller und ihre Anwälte bei der abschließenden Pressekonferenz. (Foto WLOE e.V.)

Der Prozess beschreitet juristisches Neuland in der deutschen Rechtsprechung. Die Verkündung des Urteils wurde vertagt und wird den Beteiligten schriftlich zugestellt, was auf die Komplexität und Brisanz des Falles hinweist.

Elke Koller erfuhr erst Mitte der 1990er Jahre von der Existenz der 20 US-Atomwaffen in Büchel und engagiert sich seitdem in der Friedensbewegung. Sie lebt ca. 3,5 km vom Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel entfernt und fühlt sich von den ausgehenden Gefahren der Atombomben bedroht.

Für sie ist klar, dass die Duldung dieser Atomwaffen durch die deutsche Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstößt. Die Duldung steht laut Internationalem Gerichtshof im Widerspruch zu den „verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und den Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts“. Die Klage Frau Kollers beruft sich in diesem Zusammenhang auf Art. 25 des Grundgesetzes, der darauf verweist, dass die Grundsätze des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind. Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vor, die verbleibenden US-Atomwaffen zu entfernen. Das Bundesverteidigungsministerium hat diese Schritte bislang nicht umgesetzt. Ein weiterer Aspekt der Anklage betont den mangelnden Schutz des Fliegerhorsts vor terroristischen Anschlägen und verweist auf den Beschluss der Abschaltung der acht ältesten Atomkraftwerke Deutschlands aus diesem Grund.

Die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht die Existenz der Atomwaffen in Büchel „hypothetisch zu Grunde“ legt, kann als ein Teilerfolg der Klage gewertet werden. Von Seiten der Verteidigung der Bundesregierung wurde lediglich auf  die strenge Geheimhaltung aller Aspekte der nuklearen Teilhabe verwiesen.   

Elke Koller hofft auf einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Köln. "Wir setzen darauf, dass es gelingt, diese Waffen aus dem Land zu schaffen", sagt sie und betont: “Es wäre ein wichtiges Zeichen auch an andere Staaten, dass das Ende des atomaren Zeitalters gekommen ist." Falls die Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen werden sollte, machten Frau Koller und ihre Anwälte bereits deutlich, dass ihr Einsatz für den Frieden in diesem Fall weiter gehen wird. Ein Prozess könnte ein bis zwei Jahre dauern und Frau Koller hofft diesen gewinnen zu können, bevor das Atomwaffen-Arsenal in Büchel modernisiert werden kann und die damit verbundenen Gefahren wie ein nuklearer Unfall oder der Einsatz der Atomwaffen weiterhin bestehen.

Bericht von Isabella Greif, WLOE e.V.

Weitere Informationen:
Der Brief des Rechtsanwalts ist hier zu finden.


Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel/Eifel. Quelle: www.campact.de

Zeitungsartikel:
Klage: Apothekerin gegen Atombomben
von Sigrid Averesch, Berliner Zeitung  vom 13.07.2011
Man muss schon viel Leidenschaft besitzen, um einen jahrelangen Kampf
gegen die deutsche und die US-Regierung zu führen. Elke Koller hat diese Einsatzbereitschaft.

Elke Koller klagt gegen Atomwaffen in Büchel
von Dieter Junker, Rhein Zeitung
Büchel - Am 14. Juli wird das Kölner Verwaltungsgericht erstmals über die Klage von Dr. Elke Koller gegen die Bundesregierung verhandeln.

Rede von Elke Koller, April 2010 
Es ist fünf vor zwölf - für nukleare Abrüstung oder: Do it now !!!!!
"Die Welt sitzt auf einem Pulverfass, denn in den Arsenalen der Atommächte stecken immer noch mindestens 23.000 nukleare Sprengköpfe, die zusammen die 150.000-fache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe entfachen würden." ...

Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar Moselwein und Atombomben (August 2008, pdf 6 Seiten) Ein Artikel von WLOE-Mitglied Ursula Gelis